§ 1. Für mitgebrachtes Equipment vom Kunden wird keine Haftung übernommen.

§ 2. Das Studio entscheidet letztendlich über Einsatz und Verwendungszweck der studioeigenen Gerätschaft und Einrichtung.

§ 3. Bei Verlust von Tonträger- bzw. Datenmaterial haftet das Studio lediglich für die im Studio dafür erbrachte Arbeitszeit.

§ 4. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch gegenüber dem Studio für alle Personen, die der Kunde mitbringt.

§ 5. In begründeten Einzelfällen behält sich der Betreiber des Studios vor, die Zusammenarbeit mit dem Kunden fristlos zu kündigen.

§ 6. Das im Studio erstellte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Studios. Im Falle eines Abbruchs der Arbeiten hat der Kunde einen Anspruch auf das bis dahin erstellte Material, sofern die bisher verrichtete Studioleistung vergütet wurde.

§ 7. Mit einem Auftrag zur Vervielfältigung oder Überspielung von bestehenden Tonträgern erklärt der Kunde automatisch, dass er die nötigen Nutzungsrechte an dem zu vervielfältigenden Material besitzt.

§ 8. Der Kunde hat das Recht frei über die in seinem Auftrag entstandenen Aufnahmen zu verfügen, sofern er der geistige Eigentümer des verwendeten Tonmaterials ist. In Fällen jedoch, in denen für den Kunden studioeigenes Text- oder Kompostionsmaterial verwendet wird, muss dieses (nach Vereinbarung) schriftlich fixiert und GEMA-rechtlich entsprechend behandelt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Tonstudio-Friesland

Inhaber: Peter Hobbie

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